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   VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14   

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VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14 (https://dejure.org/2015,3331)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2015 - 47-IV-14 (https://dejure.org/2015,3331)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 47-IV-14 (https://dejure.org/2015,3331)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, NZA 2005, 41 [42] m.w.N.; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. November 2006, ZTR 2007, 273 [274 f.]).

    Wird eine Verletzung der Berufsfreiheit mit der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte begründet, hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111IV-07; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).

  • BAG, 05.12.2011 - 5 AZN 1036/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Eine fehlerhafte Rechtsanwendung kann hingegen erst im Rahmen einer zugelassenen Revision überprüft werden (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Dezember 2011, NZA 2012, 351 [352] ).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2006 - Vf. 16-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Wird eine Verletzung der Berufsfreiheit mit der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte begründet, hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111IV-07; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • LAG Sachsen, 07.11.2006 - 2 Sa 473/06

    Kündigungserschwerung/Arbeitsmarkt/Zutrittsbeschränkung durch Abreden der Länder

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, NZA 2005, 41 [42] m.w.N.; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. November 2006, ZTR 2007, 273 [274 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    a) Die dem Verfassungsgerichtshof grundsätzlich zustehende Prüfung der Anwendung von Bundesrecht durch ein sächsisches Gericht am Maßstab einer - mit dem entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Grundrecht inhaltsgleichen - grundrechtlichen Gewährleistung der Sächsischen Verfassung scheidet aus, soweit die landesgerichtliche Entscheidung durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.] zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
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